Rechtsprechung
FG Hamburg, 13.01.2010 - 4 K 124/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zollrecht: Anspruch auf antragsgemäße Tarifierung
- Justiz Hamburg
Zollrecht: Anspruch auf antragsgemäße Tarifierung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ErlKN Pos. 6403
Anspruch auf antragsgemäße Tarifierung - Berichtigung durch Beschluss vom 27.01.2010 - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Anspruch auf antragsgemäße Tarifierung - Berichtigung durch Beschluss vom 27.01.2010
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- FG Hamburg, 28.10.2009 - 4 K 1/09
Zollrecht: Antidumpingzoll
Auszug aus FG Hamburg, 13.01.2010 - 4 K 124/09
Das Gericht setzt sich mit dieser Entscheidung auch nicht in Widerspruch zum Urteil vom 28.10.2009 (4 K 1/09).Die Schuhe im Verfahren 4 K 1/09 hatten keine speziellen Verschlussvorrichtungen (Schuhband, Klettverschluss o. ä.), sondern einen elastischen Einstieg (Slipper), wodurch sie dem Fuß deutlich weniger Halt geben, als Schuhe, die mit einem Klettverschluss oder mit Schnürbändern fest verschließbar sind.
- BFH, 05.10.1999 - VII R 42/98
Arzneimittel - Arzneiwaren - Vitamintabletten - Vitaminmangelzustand
Auszug aus FG Hamburg, 13.01.2010 - 4 K 124/09
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften sowie des Bundesfinanzhofes (vgl. etwa EuGH…, Urteil vom 20.06.1996, Rs. C-121/95, EuGHE 1996, I-3047 Rz. 13; BFH, Urteile vom 18.11.2001, VII R 78/00, vom 09.10.2001, VII R 69/00, vom 14.11.2000, VII R 83/99, vom 05.10.1999, VII R 42/98 und vom 23.07.1998, VII R 36/97, juris) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur).Auf den Verwendungszweck einer Ware darf nur dann abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (vgl. BFH, Urteile vom 14.11.2000, VII R 83/9 und vom 05.10.1999 VII R 42/98, juris; Beschluss vom 24.10.2002, VII B 17/02, juris).
- BFH, 24.10.2002 - VII B 17/02
Tarifierung einer Ware, Verwendungszweck
Auszug aus FG Hamburg, 13.01.2010 - 4 K 124/09
Auf den Verwendungszweck einer Ware darf nur dann abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (vgl. BFH, Urteile vom 14.11.2000, VII R 83/9 und vom 05.10.1999 VII R 42/98, juris; Beschluss vom 24.10.2002, VII B 17/02, juris).
- BFH, 23.07.1998 - VII R 36/97
Übergang Verpflichtungs-, Fortsetzungsfeststellungsantrag
Auszug aus FG Hamburg, 13.01.2010 - 4 K 124/09
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften sowie des Bundesfinanzhofes (vgl. etwa EuGH…, Urteil vom 20.06.1996, Rs. C-121/95, EuGHE 1996, I-3047 Rz. 13; BFH, Urteile vom 18.11.2001, VII R 78/00, vom 09.10.2001, VII R 69/00, vom 14.11.2000, VII R 83/99, vom 05.10.1999, VII R 42/98 und vom 23.07.1998, VII R 36/97, juris) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur). - BFH, 09.10.2001 - VII R 69/00
Tarifierung von Waren
Auszug aus FG Hamburg, 13.01.2010 - 4 K 124/09
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften sowie des Bundesfinanzhofes (vgl. etwa EuGH…, Urteil vom 20.06.1996, Rs. C-121/95, EuGHE 1996, I-3047 Rz. 13; BFH, Urteile vom 18.11.2001, VII R 78/00, vom 09.10.2001, VII R 69/00, vom 14.11.2000, VII R 83/99, vom 05.10.1999, VII R 42/98 und vom 23.07.1998, VII R 36/97, juris) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur). - EuGH, 09.12.1997 - C-143/96
Knubben Spedition
Auszug aus FG Hamburg, 13.01.2010 - 4 K 124/09
Daneben gibt es nach dem Übereinkommen zum Harmonisierten System Erläuterungen und Einreihungsavise, die ebenso wie die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur, die von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden, ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (vgl. EuGH, Urteile vom 09.12.1997, Rs. C-143/96, EuGHE 1997, I-7039 Rz. 14, …und vom 19.05.1994, Rs. C-11/93, EuGHE 1994, I-1945 Rz. 11 und 12). - EuGH, 19.05.1994 - C-11/93
Siemens Nixdorf / Hauptzollamt Augsburg
Auszug aus FG Hamburg, 13.01.2010 - 4 K 124/09
Daneben gibt es nach dem Übereinkommen zum Harmonisierten System Erläuterungen und Einreihungsavise, die ebenso wie die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur, die von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden, ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (…vgl. EuGH, Urteile vom 09.12.1997, Rs. C-143/96, EuGHE 1997, I-7039 Rz. 14, und vom 19.05.1994, Rs. C-11/93, EuGHE 1994, I-1945 Rz. 11 und 12). - BFH, 18.12.2001 - VII R 78/00
Tarifierung; Spielzeug
Auszug aus FG Hamburg, 13.01.2010 - 4 K 124/09
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften sowie des Bundesfinanzhofes (vgl. etwa EuGH…, Urteil vom 20.06.1996, Rs. C-121/95, EuGHE 1996, I-3047 Rz. 13; BFH, Urteile vom 18.11.2001, VII R 78/00, vom 09.10.2001, VII R 69/00, vom 14.11.2000, VII R 83/99, vom 05.10.1999, VII R 42/98 und vom 23.07.1998, VII R 36/97, juris) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur). - BFH, 14.11.2000 - VII R 83/99
Zolltarifsache
Auszug aus FG Hamburg, 13.01.2010 - 4 K 124/09
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften sowie des Bundesfinanzhofes (vgl. etwa EuGH…, Urteil vom 20.06.1996, Rs. C-121/95, EuGHE 1996, I-3047 Rz. 13; BFH, Urteile vom 18.11.2001, VII R 78/00, vom 09.10.2001, VII R 69/00, vom 14.11.2000, VII R 83/99, vom 05.10.1999, VII R 42/98 und vom 23.07.1998, VII R 36/97, juris) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur). - EuGH, 20.06.1996 - C-121/95
VOBIS Microcomputer / Oberfinanzdirektion München
Auszug aus FG Hamburg, 13.01.2010 - 4 K 124/09
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften sowie des Bundesfinanzhofes (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 20.06.1996, Rs. C-121/95, EuGHE 1996, I-3047 Rz. 13; BFH, Urteile vom 18.11.2001, VII R 78/00, vom 09.10.2001, VII R 69/00, vom 14.11.2000, VII R 83/99, vom 05.10.1999, VII R 42/98 und vom 23.07.1998, VII R 36/97, juris) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur).
- VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10
Ist die Vorschrift über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge …
Insoweit wurde auf die Urteile der Kammer in den Parallelverfahren 4 K 108/09.KO, 4 K 123/09.KO, 4 K 124/09.KO und 4 K 125/09.KO vom gleichen Tage verwiesen.In den genannten Parallelverfahren (4 K 108/09.KO, 4 K 123/09.KO, 4 K 124/09.KO, 4 K 125/09.KO) hatte die Kammer die dortigen Beitragsbescheide für die Jahre 2006 und 2007 aufgehoben.
Das OVG Rheinland-Pfalz trennte die Berufung gegen das Urteil 4 K 124/09.KO in zwei Verfahren ab und änderte die genannten Entscheidungen mit Urteilen vom 16. März 2010 (6 A 10070/10.OVG, 6 A 11146/10.OVG, 6 A 11147/10.OVG, 6 A 11148/10.OVG, 6 A 11149/10.OVG).
Die entgegenstehende Auffassung der Kammer (4 K 108/09.KO, 4 K 123/09.KO, 4 K 124/09.KO, 4 K 125/09.KO) wurde vom OVG Rheinland-Pfalz ausdrücklich abgelehnt (6 A 11146/10.OVG, 6 A 11147/10.OVG, 6 A 11148/10.OVG, 6 A 11149/10.OVG).
Im Hinblick auf den Begriff der "einheitlichen öffentlichen Einrichtung" hat die Kammer in den eingangs genannten Parallelverfahren, unter anderem mit Urteil vom 7. September 2009 - 4 K 124/09.KO -, unter ausdrücklicher Zurückstellung sonstiger verfassungsrechtlicher Bedenken vergeblich eine verfassungskonforme Auslegung mit folgender Argumentation versucht: Wenn die einheitliche öffentliche Einrichtung aus der Gesamtheit aller zum Anbau bestimmten Verkehrsanlagen besteht, dann verlieren die einzelnen Straßen ihre bisherige rechtliche Selbstständigkeit und verschmelzen zu dem Anbaustraßennetz (vgl. die obigen Ausführungen zum neuen Anlagenbegriff).
- VG Koblenz, 09.06.2015 - 4 K 27/15
Erhebung wiederkehrender Beiträge für Straßenausbau in Staudernheim rechtswidrig
Insoweit wurde auf die Urteile der Kammer in den Parallelverfahren 4 K 108/09.KO, 4 K 123/09.KO, 4 K 124/09.KO und 4 K 125/09.KO vom gleichen Tage verwiesen.In den genannten Parallelverfahren (4 K 108/09.KO, 4 K 123/09.KO, 4 K 124/09.KO und 4 K 125/09.KO) hatte die Kammer die dortigen Beitragsbescheide für die Jahre 2006 und 2007 aufgehoben.
Das OVG Rheinland-Pfalz trennte die Berufung gegen das Urteil 4 K 124/09.KO in zwei Verfahren ab und änderte die genannten Entscheidungen mit Urteilen vom 16. März 2010 (6 A 10070/10.OVG, 6 A 11146/10.OVG, 6 A 11147/10.OVG, 6 A 11148/10.OVG, 6 A 11149/10.OVG).